|
Im wesentlichen besteht die Verwaltung von Wohneigentum aus drei Grundpfeiler.
Die Kaufmännische-, Finanz-, und Vermögensverwaltung
- Führung der objektbezogenen Buchhaltung
- Erstellung der Wirtschaftspläne
- Erstellung der Jahresabrechnung und Rechnungslegung
- Verwaltung der gemeinschaftlichen Gelder und Rücklagenbildung
- Rechnungswesen mit Überwachung von Hausgeldzahlungen und überweisen der laufenden Kosten
- Aufbewahrung der Verwaltungsunterlagen
- Vorbereitung, Einberufung und Durchführung der Versammlungen
- Durchführung der gefaßten Beschlüsse
- Abschluß von Verträgen und deren Überwachung
- Allgemeine Betreuung der Wohnanlagen durch regelmäßige Begehungen
- Einholen von Angeboten für notwendige Instandsetzungs- und Instandhaltungsmaßnahmen
- Betreuung der Wohnungseigentümer
- Kostenkontrolle
Juristische Verwaltung
- Abschluß und Änderung von Verträgen im Zusammenhang des gemeinschaftlichen Eigentums
- Gerichtliche Vertretung der Wohnungseigentümergemeinschaft
- Gerichtliche Geltendmachung von rückständigen Hausgeldern und sonstigen Forderungen der Gemeinschaft.
- Durchführung von Mahnbescheiden oder Klagen
Technische Verwaltung
- Abnahme des gemeinschaftlichen Eigentums und Verfolgung von Gewährleistungsansprüchen
- Durchführung und Überwachung von ordnungsgemäße Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen
- Überwachung von notwendigen Wartungsarbeiten
- Regelmäßige Begehungen der Wohnanlage und Überprüfung der gemeinschaftlichen Einrichtungen.
- sonstige technische Verwaltungsaufgaben wie z.B. Bestellung von Schlüssel oder Namensschilder.
Da hier nur Eckpunkte unserer Leistung aufgeführt. Für detaillierte Informationen setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.
|