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Wohnungseigentumsverwaltung

 

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WEG Wohnungseigentumverwaltung


Im wesentlichen besteht die Verwaltung von Wohneigentum aus drei Grundpfeiler.

Die Kaufmännische-, Finanz-, und Vermögensverwaltung

  • Führung der objektbezogenen Buchhaltung
  • Erstellung der Wirtschaftspläne
  • Erstellung der Jahresabrechnung und Rechnungslegung
  • Verwaltung der gemeinschaftlichen Gelder und Rücklagenbildung
  • Rechnungswesen mit Überwachung von Hausgeldzahlungen und überweisen  der laufenden Kosten
  • Aufbewahrung der Verwaltungsunterlagen
  • Vorbereitung, Einberufung und Durchführung der Versammlungen
  • Durchführung der gefaßten Beschlüsse
  • Abschluß von Verträgen und deren Überwachung
  • Allgemeine Betreuung der Wohnanlagen durch regelmäßige Begehungen
  • Einholen von Angeboten für notwendige Instandsetzungs- und Instandhaltungsmaßnahmen
  • Betreuung der Wohnungseigentümer
  • Kostenkontrolle

Juristische Verwaltung

  • Abschluß und Änderung von Verträgen im Zusammenhang des gemeinschaftlichen Eigentums
  • Gerichtliche Vertretung der Wohnungseigentümergemeinschaft
  • Gerichtliche Geltendmachung von rückständigen Hausgeldern und sonstigen Forderungen der Gemeinschaft.
  • Durchführung von Mahnbescheiden oder Klagen

Technische Verwaltung

  • Abnahme des gemeinschaftlichen Eigentums und Verfolgung von Gewährleistungsansprüchen
  • Durchführung und Überwachung von ordnungsgemäße Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen
  • Überwachung von notwendigen Wartungsarbeiten
  • Regelmäßige Begehungen der Wohnanlage und Überprüfung der gemeinschaftlichen Einrichtungen.
  • sonstige technische Verwaltungsaufgaben wie z.B. Bestellung von Schlüssel oder Namensschilder.

Da hier nur Eckpunkte unserer Leistung aufgeführt. Für detaillierte Informationen setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.